Glossar

Detektei Glossar – Ermittlungslexikon

Detektei Glossar – Ermittlungslexikon der Detektei S.E.S.

Von Datenmissbrauch bis Immobilienbetrug: Dieses Glossar bündelt reale Einsätze, erklärt rechtliche Rahmenbedingungen und zeigt, wie Detektive Wirtschaft und Privatpersonen rechtssicher unterstützen. Neue Begriffe ergänzen wir laufend, damit alle Ermittlungsfelder transparent bleiben.

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10 Begriffe

Buchstabe

D

2 Begriffe

Datenmissbrauch nachweisen

Kurz erklärt: Wie Detektive interne Datenabflüsse erkennen, beweisen und so den Ruf eines Unternehmens schützen.

WirtschaftsermittlungenForensik
Datenmissbrauch nachweisen

Doping im Sport aufdecken

Kurz erklärt: Observationen helfen, wenn in Leistungs- oder Breitensport unerlaubte Mittel kursieren.

Sportermittlungen
Doping im Sport aufdecken

Buchstabe

E

1 Begriff

Erbe & Nachlassrecherche

Kurz erklärt: Wenn Schenkungen oder Erberschleicherei den Nachlass gefährden, helfen Ermittlungen beim Beweis.

Privatermittlungen
Erbe & Nachlassrecherche

Buchstabe

I

1 Begriff

Immobilienbetrug nachweisen

Kurz erklärt: Versteckte Mängel, fingierte Zusagen und Pfusch am Bau lassen sich mit Ermittlungen belegen.

Wirtschaftsermittlungen
Immobilienbetrug nachweisen

Buchstabe

K

3 Begriffe

Kapitalanlagenbetrug erkennen und beweisen

Kurz erklärt: Vermeintlich sichere Investments entpuppen sich als Täuschung – Detektive beschaffen Beweise.

Wirtschaftsermittlungen
Kapitalanlagenbetrug erkennen und beweisen

Kfz-Betrug & Tachomanipulation

Kurz erklärt: So sichern wir Beweise bei Tachomanipulation, Importfallen und verschwiegenen Unfallschäden – Schritt für Schritt.

Wirtschaftsermittlungen
Kfz-Betrug & Tachomanipulation

Kontakt zu den Kindern

Kurz erklärt: Familien suchen verschwundene Angehörige und benötigen diskrete Unterstützung.

Privatermittlungen
Kontakt zu den Kindern

Buchstabe

P

1 Begriff

Patentrecht: Beweise sichern

Kurz erklärt: Wie Ermittler Produktpiraterie und den Missbrauch geschützter Verfahren nachweisen.

Wirtschaftsermittlungen
Patentrecht: Beweise sichern

Buchstabe

S

2 Begriffe

Scheidung & Unterhaltsbeweise

Kurz erklärt: Beobachtungen helfen, Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche bei Gericht zu untermauern.

Privatermittlungen
Scheidung & Unterhaltsbeweise

Schwachstellenanalyse in Unternehmen

Kurz erklärt: Von Datenabfluss bis Mobbing: So legen Ermittler verdeckte Risiken in Unternehmen und Privatumfeld frei.

WirtschaftsermittlungenPrivatermittlungen
Schwachstellenanalyse in Unternehmen

Aus der Praxis

Was hinter unseren Ermittlungsfeldern steckt

Glossar – Ermittlungsbegriffe erklärt: Überblick über die Ermittlungsfelder der Detektei S.E.S.

Immer wieder werden Detekteien wie die Detektei S.E.S beauftragt, wenn Privatleute oder Unternehmen Aufklärung brauchen. Wenn es etwa darum geht, Ehebruch und Seitensprung aufzudecken und gerichtsverwertbare Beweise für strafbare Handlungen wie Diebstahl zu sichern, wenn sich Mitarbeiter krank schreiben lassen und sich zugleich durch Schwarzarbeit eine goldene Nase verdienen, wenn ein Betrieb vor Industriespionage und Werkspionage geschützt werden muss, wenn im Sportverein ein Problem mit Doping besteht. „Es sind vielfältige Bereiche, in denen unsere Detektive ermitteln“, sagt ein Sprecher von S.E.S, der selbst immer wieder als Detektiv im Einsatz ist.

Das Besondere: Bei S.E.S hat man sich nicht allein auf Recherchen spezialisiert, die allein für den Auftraggeber Licht ins Dunkel bringen. „Es ist in vielen Fällen wirklich sehr wichtig, die Arbeit so auszuführen, dass am Ende nicht bloße Indizien stehen sondern harte Fakten, die als Beweismittel in rechtsstaatliche Prozesse eingebracht werden können“, so der Ermittler. Nur, wer belegbare Tatsachen bei der Verhandlung vorlege, habe bei Amtsgericht, Landgericht oder Arbeitsgericht eine Chance – ganz gleich ob in Zivilprozessen oder in Strafprozessen. Der Detektiv weiß: Gerade bei Beweismaterial für Strafprozesse komme es auf saubere Arbeit an, weil ein erfolgreich in der Nebenklage geführter Strafprozess nicht selten auch Ausgangspunkt eines erfolgreichen Zivilprozesses ist, in dem schließlich Schadenersatz geltend gemacht werde.

Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren dienten dann häufig als Beweismaterial für Zivilprozesse. Und: Die Beweismittel müssten legal sein. „Kein Antragsteller, Kläger oder Nebenkläger hat etwas davon, wenn er Beweise vorlegt, die er illegal erworben hat. Damit brächte er sich nur selbst in Schwierigkeiten“, weiß der S.E.S-Sprecher. „Wer Videoüberwachung, DNA-Analyse, GPS-Ortung, Kameraüberwachung, Daktyloskopie und Chemische Diebesfallen einsetzen will, darf das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie zu kennen, ist nicht nur Aufgabe der Rechtsanwälte, sondern auch die einer guten Detektei. Den Auftraggeber darüber aufzuklären, was er wann wo und wie einsetzen darf, um Schaden von sich, seiner Familie oder seiner Firma abzuwenden ohne selbst in Konflikt mit dem Gesetz, der Justiz, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu kommen, ist ebenfalls Aufgabe seriöser Detektive.“

Es gibt Fälle, in denen sind besondere Mittel der Ermittlung zulässig. Etwa dann, wenn es um den Schutz hoher Güter geht. Das kann dann der Fall sein, wenn es um Versicherungsbetrug geht, oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass alle bisherigen Sicherheitskonzepte in einem Betrieb nicht greifen und sich Personal der Bestechung, der Werksspionage, des Datenmissbrauchs, der Hehlerei, der Untreue und Veruntreuung oder der Lager- und Transportkriminalität schuldig gemacht haben. Auch der Lohnfortzahlungsbetrug und überhöhte Fehlzeiten sowie Produktpiraterie, Verstöße gegen das Patentrecht, Sabotage, Spesenbetrug und Mobbing am Arbeitsplatz rechtfertigen nach geltender Rechtsprechung in einigen Fällen die Personalüberprüfung und Mitarbeiterüberwachung – zum Teil sogar durch Einschleusung verdeckter Ermittler. Meistens ist vorab allerdings eine profunde Schwachstellenanalyse nicht nur ratsam sondern notwendig. In möglichen späteren Prozessen überprüfen die Gerichte häufig, ob alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden, bevor zum Schutz des eigenen Hab und Guts in die Rechte anderer Personen eingegriffen worden ist. Ist im Vorfeld eine gute Abwägung der Mittel getroffen worden, ist gegen weiterführende Ermittlungsmaßnahmen juristisch nichts einzuwenden.

Zulässig ist daher in der Regel bei erhärtetem Tatverdacht etwa die Außendienstüberwachung; die durchaus ratsame Überprüfung von Geschäftspartnern, gerade dann, wenn es sich um Unbekannte und Geschäfte mit hohen Abschlüssen handelt, gehört zu den rechtlich vollkommen unumstrittenen Aufgaben einer renommierten Detektei. Auch die Überprüfung der Einhaltung eines Wettbewerbsverbots liegt im Interesse des Auftraggebers – „und hat sich für unsere Kunden und Klienten schon häufig gelohnt“, wie der S.E.S-Sprecher sagt.

Denn nicht selten stellen die Detektive fest, dass sich ehemalige Mitarbeiter mit früheren Betriebsgeheimnissen an den Konkurrenten wenden, der mit dem neu erworbenen Wissen seine Geschäfte aufpoliert. Dass es sich dabei dann oft um Urheberrechtsverletzung oder einen Fall „Unlauterer Wettbewerb“ handelt, kommt sowohl den abtrünnigen Mitarbeitern als auch dem profitierenden Wettbewerber meist nur gelegen: „Solche Leute haben es – aus Rache oder Konkurrenzdenken – nicht nur auf den eigenen Profit, sondern auch noch auf eine Art ,Abrechnung‘ mit ihrem persönlichen Feind abgesehen. Sie fügen dem um Ideen und Wissen bestohlenen Unternehmen nach allen Möglichkeiten zusätzlich Schaden zu, um dessen Marktposition zu schwächen“, sagt der Detektiv.

Doch die Verfolgung kann sich steigern: Was mit Nötigung beginnt, kann mit Kindesentführung enden. „In solchen Fällen hilft dann meist nur noch Personenschutz, Observation und, wenn sich der Täter am Kind vergreift, die Vermisstensuche und Kindesrückführung“, sagt der S.E.S-Mann. „Selbstverständlich ist, wenn es so weit gekommen ist, die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden dringend anzuraten. Aber man kann schon eine ganze Menge machen, dass es soweit gar nicht erst kommt. Es gilt, die Gefahr frühzeitig zu erkennen und dem Täter das Handwerk zu legen.“