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Chemische Diebesfallen

Chemische Diebesfallen – IT-Forensik & Risikoabwehr für Unternehmen | Detektei S.E.S

Chemische Diebesfallen mit UV-Pulver: Diskrete Taterueberführung bei Kassendiebstahl. Detektei S.E.S. sichert gerichtsfeste Beweise.

Chemische Diebesfallen – Überblick: Unser Vorgehen und Ergebnisse zusammengefasst.

Im Spielwarenladen von Erhard P. kam es zu Unregelmäßigkeiten. Irgendeine der Angestellten musste es sein, die immer wieder in die Kasse griff. Fast täglich kam es zu Fehlbeträgen – jeden Abend waren zwanzig bis dreißig Euro weniger im Geldfach als es laut Bon sein sollten. Der Inhaber hatte keinen Verdacht, wer dahinter stecken könnte. Schließlich hatte er doch zu allen der Verkäuferinnen ein gutes, ja, ein fast familiäres Verhältnis. Und außerdem: Zugriff auf die Kasse hatte doch nur er. Für alle anderen waren die Einnahmen tabu. Unbemerkt musste jemand immer wieder ein paar Scheine an sich genommen haben.

Er musste die Diebin finden. Nicht nur, um den Schaden gering zu halten. Wichtig war ihm auch, dass wieder Vertrauen in den Laden kam, dass er nicht all seinen Mitarbeiterinnen misstraute, weil ein Langfinger unter ihnen stecke. Doch wie sollte er die Täterin überführen? Sechs Frauen waren es schließlich, die für die Taten infrage kamen. Er musste vor allem sichere Beweise für die Schuld haben, damit er der Täterin würde kündigen können. Je nachdem, wie sie sich gäbe, ob sie Reue zeigen oder alles abstreiten würde, käme für ihn auch die Strafanzeige in Betracht. Diebstahl: Das war eben nicht nur ein sofortiger Kündigungsgrund.

Erhard P. entschied sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Er beauftragte eine Detektei damit, die Täterin zu überführen. Der Detektiv hatte auch bald schon eine Idee, wie das geschehen konnte: Da außer dem Chef keiner der Beschäftigten etwas an der Kasse verloren hatte, strich er das Gerät mit einem nicht sichtbaren Pulver ein, das sich an den Fingern festsetzte, sobald sie damit in Berührung kamen. Unter ultraviolettem Licht aber leuchteten die Rückstände auffällig. Sie waren nicht abwaschbar und somit über viele Tage nachzuweisen. Dass auch Erhard P. das Pulver an die Hände bekam, störte ihn nicht weiter. Schließlich war es unter Tageslicht nicht sichtbar.

Als am Ende des Tages wieder Geld fehlte, rief der Spielwarenladen-Inhaber den Detektiv – und der überführte die Täterin mit der UV-Lampe.

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