Detektei Krefeld – Fallbeispiel
Unbekannter Zeuge beim Maulkorb-Vorwurf – Ermittlungen entkräften die Anschuldigung
Das amtliche Schreiben zog Elmar K. (Name geändert) die Schuhe aus. Ein Zeuge habe beobachtet, wie er gegen amtliche Anordnung eines Morgens seinen Hund ohne Maulkorb und Leine ausgeführt habe. Deshalb werde nun ein Zwangsgeld festgesetzt.
Der Name des Zeugen: nicht benannt.
Ich habe meinen Hund nicht ohne Leine und Korb ausgeführt
Er vermute, dass eine andere Hundehalterin, mit der er ständig im Streit liege und auf die Maulkorb- und Leinenzwang für seinen Hund zurückgehe, ihn diffamiert habe. Das Problem: Zur angeblichen Tatzeit habe er noch im Bett gelegen, das aber könne niemand bezeugen. Die Ermittler nahmen den Auftrag an, in der Stadt der Seidenweber und Burg Linn, des Flachsmarktes, der größten Straßenmodenschau der Welt, der Dionysiuskirche und des Stadtwaldhauses etwas zu beweisen, das offenbar nicht beweisbar war.
Nämlich, dass eine angebliche Tat gar nicht stattgefunden hatte.
Bei solchen Fällen muss man um die Ecke denken. Es ist einfacher, gerichtsverwertbare Beweise für die Schuld einer Person als für ihre Unschuld zu erbringen
Das aber gelang den Ermittlern auch in diesem Fall.