Detektei Karlsruhe – Fallbeispiel
Compliance-Hinweis im Kanzleiumfeld – Beweissicherung schafft Klarheit
Eine Kanzlei aus dem Raum Karlsruhe erhielt einen konkreten Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt und unerlaubte Kontakte zu einem Wettbewerber. Ziel war nicht, „Verdächtige zu stellen“, sondern belastbar zu klären, ob sich der Hinweis objektiv erhärten lässt – diskret und rechtssicher.
Nach einem kurzen Briefing (Rahmen, Zeitfenster, relevante Personen) sicherten wir zunächst OSINT‑Hinweise zu öffentlichen Terminen und verifizierten Kontaktpunkte. Anschließend dokumentierten wir eine Reihe von Treffen und Übergaben im öffentlich zugänglichen Raum – ohne Ansprache Dritter, ohne technische Ortung und ohne Eingriffe in IT‑Systeme.
Entscheidend war die saubere Chronologie: Zeitmarken, Sichtbeobachtung, Fotobelege dort, wo zulässig, und eine klare Trennung der Ereignislinien. So ließ sich der Hinweis entweder entkräften oder erhärten, ohne Unbeteiligte unnötig zu erfassen.
Das Ergebnis wurde als kompakter Abschlussbericht aufbereitet. Die Kanzlei konnte die nächsten Schritte (intern/beratend) auf Basis nachvollziehbarer Fakten entscheiden – mit minimalem Risiko für Diskretion und Mandatsgeheimnis.